Lieferwagen
Rekrutierungsbedingungen
1. Lieferung des Fahrzeugs
1.1. Das Unternehmen liefert das Fahrzeug in perfektem Gebrauchs- und Erhaltungszustand und unter perfekten mechanischen, Sicherheits- und Reinigungsbedingungen sowie mit allen erforderlichen Unterlagen. Wenn das Fahrzeug vor Abschluss dieses Vertrags beschädigt wurde, wird dies zum Zeitpunkt der Auslieferung des Fahrzeugs grafisch dargestellt.
2. Dauer des Vertrags
2.1. Der Mietvertrag hat die von beiden Parteien frei vereinbarte Dauer. Die Mietdauer beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrags und der Übergabe der Schlüssel und endet nach den vereinbarten Kalendertagen. Das Fahrzeug wird dann an dem vom Unternehmen angegebenen Ort und zu der von der Firma angegebenen Zeit zurückgegeben. Die Vermietung gilt erst als beendet, wenn das Fahrzeug und seine Schlüssel übergeben wurden.
2.2. Wenn der Kunde das Fahrzeug am Ende der Laufzeit länger als im Vertrag vereinbart behalten möchte, muss er das Unternehmen vor Vertragsende benachrichtigen und die Genehmigung einholen sowie den entsprechenden Betrag zahlen.
3. Importiere
3.1. Der Gesamtbetrag der vertraglich vereinbarten Miete wird im Voraus über die verschiedenen Zahlungsplattformen, mit denen das Unternehmen zusammenarbeitet, oder andernfalls zum Zeitpunkt der Lieferung per Barzahlung/PayPal/BIZU bezahlt
3.2. Der Mietpreis beinhaltet die folgenden Artikel:
3.2.1. Sicher für Dritte.
3.2.2. Unbegrenzte Kilometerzahl.
3.2.3. Volle Wassertanks.
3.2.4. Geladene Batterien.
3.2.5. Decken, Bettwäsche, Handtücher.
3.2.6. Tische und Stühle im Freien.
3.2.7. Taschenlampe
3.2.8. Landkarten.
3.2.9. Ladegeräte und elektronische Geräte.
3.2.10. Küchenutensilien sowie Geschirr und Besteck für 4 Personen, Grundausstattung (Öl, Salz, Zucker, Kaffee, Duschgel).
3.2.11. Schnorchelbrille
3.2.12. Sonnenschirm
3.2.13. Aufbewahrung von Gepäck
3.2,14. Beratungs- und Lösungsservice für Fragen während der gesamten Reservierung.
4. Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs
4.1. Die Lieferwagen werden abgeholt und zum Wohnmobilstellplatz im Besucherzentrum von San Sebastián de La Gomera (Avenida de los Descubridores 3) zurückgebracht.
4.2. Nach besten Kräften und aus Rücksicht holen wir den Kunden am Hafen oder am Busbahnhof von San Sebastian ab.
4.3. Der Check-in beginnt um 15 Uhr, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
4.4. Der Check-out erfolgt bis 11:00 Uhr, sofern nicht anders vereinbart, und ist strafbar, wenn die Zeit überschritten wird. In der Regel werden 10€ für jede Stunde Verspätung bei der Auslieferung des Lieferwagens berechnet.
4.5. Erfolgt die Rückgabe aus irgendeinem Grund vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit, muss auch der volle Preis des vertraglich vereinbarten Mietvertrags bezahlt werden. Sie haben keinen Anspruch auf einen Rabatt oder eine teilweise Rückerstattung des Betrags der bereits gezahlten Miete.
5. Brennbar
5.1. Das Fahrzeug wird dem Kunden mit einem vollen Dieselkraftstoff geliefert, und der Kunde verpflichtet sich, es mit dem gleichen Tank zurückzugeben. Der Kraftstoff, den das Fahrzeug während der Mietzeit verbraucht, geht zu Lasten des Kunden.
5.2. Wenn das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgegeben wird, zahlt der Kunde den Preis des für den Ersatz benötigten Kraftstoffs sowie eine Vertragsstrafe von 20€ als Entschädigung für die Tankkosten.
6. Benutzung des Fahrzeugs
6.1. Nur der Kunde und Personen, die ordnungsgemäß identifiziert und dazu berechtigt sind, das Fahrzeug zu führen, sofern sie über 25 Jahre alt sind und einen gültigen und gültigen Führerschein besitzen und besitzen, der mindestens 3 Jahre alt ist. Sie müssen Ihren Führerschein bei der Auslieferung des Fahrzeugs vorlegen. Darüber hinaus kann ein zweiter Fahrer ernannt werden, sofern dieselben Alters- und Führerscheinanforderungen erfüllt sind.
6.2. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug gemäß den Regeln der Straßenverkehrsordnung und den Spezifikationen für die Nutzung des Fahrzeugtyps zu fahren, und ist für die Höhe der Bußgelder verantwortlich, die dem Kunden bei Verstößen gegen die geltenden Gesetze entstehen könnten.
6.3. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug anzuhalten und zu immobilisieren, wenn eine Betriebsstörung festgestellt wird oder ein Zeuge auftaucht, und muss sofort das Unternehmen kontaktieren, das für die Bewältigung des Vorfalls verantwortlich ist.
6.4. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug in den folgenden Fällen nicht zu benutzen oder nutzen zu lassen:
6.4.1. Bezahlter Personenverkehr.
6.4.2. Schieben oder schleppen Sie ein Fahrzeug oder ein anderes Objekt, ob es rollt oder nicht.
6.4.3. Nehmen Sie an offiziellen oder nicht offiziellen Wettbewerben teil.
6.4.4. Führen Sie Festigkeitsprüfungen an Automobilwerkstoffen, -zubehör oder -produkten durch
6.4.5. Fahren des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln.
6.4.6. Transport von Waren, die gegen geltendes Recht oder geltendes Recht verstoßen, oder für illegale Zwecke.
6.4.7. Beförderung von Passagieren in einer größeren Anzahl als die in der technischen Inspektionsakte des Fahrzeugs angegebene zulässige Anzahl.
6.4.8. Transport von Gütern, deren Gewicht, Menge und/oder Volumen die in der technischen Inspektionsakte des Fahrzeugs angegebenen Werte überschreiten.
6.4.9. Transport von Gütern, die nach den geltenden Transportgesetzen als besonders oder gefährlich eingestuft sind.
6.4,10. Das geleaste Fahrzeug darf nicht als Mittel oder Instrument zur Begehung von Straftaten, strafbaren, verbotenen oder einfach gesetzlich sanktionierten Handlungen, zur Unterstützung von Straftätern oder zum Schutz, Transport und Verwahrung von Gegenständen verwendet werden, die aus Straftaten stammen.
6.4,11. Nehmen Sie keine Änderungen an der Struktur vor und montieren Sie keine Dachträger oder Gepäck/Waren.
6.4,12. Fahren Sie das Fahrzeug nicht außerhalb des spanischen Territoriums und führen Sie keine Transfers zwischen Inseln durch.
6.4,13. Fahren Sie das Fahrzeug nicht auf unbefestigten Straßen.
7. Wartung und Reparaturen
7.1. Das Unternehmen ist bestrebt, das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand auszuliefern.
7.2. Das Unternehmen geht von normaler mechanischer Abnutzung des Fahrzeugs aus.
7.3. Die Kosten für die Reparatur von Störungen, die das Fahrzeug während der Mietzeit aufgrund von Missbrauch erlitten hat, gehen zu Lasten des Kunden.
7.4. Wenn eine Reparatur oder Wartung erforderlich ist, muss der Kunde die Genehmigung des Unternehmens zur Durchführung einholen und die entsprechende Rechnung im Namen des Unternehmens oder des Vermieters zur Rückerstattung vorlegen.
7,5. Im Falle einer Fahrzeugpanne während Ihres Aufenthalts aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Kunden liegen und die nicht sofort behoben werden können, wird das Unternehmen nach besten Kräften die Alternative anbieten, um mit der Reservierung fortzufahren.
8. Versicherung
8.1. Die Mietpreise beinhalten die obligatorische Fahrzeugversicherung:
8.1.1. Zwingende zivilrechtliche Haftung.
8.1.2. Unterstützung bei der Reise.
8.1.3. Unfallversicherung für den Fahrer des Fahrzeugs.
8.1.4. Bruch von Fenstern
8.2. Die folgenden Schäden gehen zu Lasten des Kunden:
8.2.1. Schäden an den Fahrzeuginsassen.
8.2.2. Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch am Fahrzeug entstanden sind.
8.2.3. Der Kunde muss das Unternehmen unverzüglich ausführlich über jeden Vorfall informieren, und das Unternehmen ist dafür verantwortlich, den Bericht an die Versicherungsgesellschaft weiterzuleiten.
8.2.4. Wenn Dritte beteiligt sind, müssen deren Daten angefordert und dem Unternehmen unverzüglich mitgeteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet, bei allen nachfolgenden Ermittlungen oder Gerichtsverfahren mit dem Unternehmen und der Versicherungsgesellschaft zusammenzuarbeiten.
8.2.5. Im Falle eines Zwischenfalls wird der Kunde, wann immer dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist, das Fahrzeug nicht verlassen, ohne angemessene Maßnahmen zu seinem Schutz und zur Absicherung zu ergreifen und dabei die Verkehrsregeln einzuhalten, wie z. B. die Weste und die Dreiecke.
9. Kaution
9.1. Dem Kunden wird eine Anzahlung in Höhe von 400€ einbehalten. Die Kaution wird zurückerstattet, sobald die Reservierung abgeschlossen ist, nachdem das Fahrzeug geprüft und bestätigt wurde, dass es sich in einwandfreiem Zustand befindet. Im Falle eines Schadens aufgrund von Missbrauch legt das Unternehmen den Betrag fest, den der Mieter zahlen muss, und legt dem Unternehmen eine Rechnung für die Vereinbarung vor. Dieser Betrag wird von der Kaution abgezogen und der Kunde akzeptiert die Zahlung der Differenz, wenn die Kosten des Schadens den Wert der Kaution übersteigen.
10. Reinigen
10.1. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug in einem guten Allgemeinzustand an das Unternehmen zu liefern.
11. Übernachtungsbereiche
11,1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Nacht an den dafür vorgesehenen Orten zu verbringen, und er ist gegenüber den zuständigen Behörden für sein Verhalten und die Nichteinhaltung der an jedem Ort geltenden Vorschriften verantwortlich. Sie können die Nacht jedoch an den entsprechenden Orten verbringen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
11.2. Gemäß Dekret 08/V-74 der DGT des Innenministeriums Hinweis: Unter einer Übernachtung wird das ordnungsgemäße Parken innerhalb der Parkplatzgrenzen verstanden.
12. Stornierung der Reservierung
12,1. Im Falle einer Stornierung der Reservierung durch das Unternehmen wird der Gesamtbetrag der Reservierung zurückerstattet, wenn er im Voraus bezahlt wurde.
12,2. Wenn es aufgrund höherer Gewalt oder zufälliger Umstände nicht möglich ist, die Miete am vereinbarten Tag durchzuführen, kann der Kunde die Mietdauer ändern, indem er sich für andere Termine entscheidet, sofern Verfügbarkeit besteht, und kann keine Entschädigung verlangen.
12,3. Kunden können bis zu 5 Tage vor der Ankunft stornieren, um eine vollständige Rückerstattung zu erhalten.
12,4. Wenn die Reservierung nach 5 Tagen storniert wird, werden dem Kunden 100% der stornierten Reservierung in Rechnung gestellt.
13. Persönliche Gegenstände
13,1. Wenn unsere Kunden zu irgendeinem Zeitpunkt während ihrer Reservierung den Gepäckaufbewahrungsservice in Anspruch nehmen, haftet das Unternehmen nicht für die Gegenstände, die in diesem Gepäck enthalten sein können.
14. Lösung bei Nichteinhaltung
14,1. Der Mieter verpflichtet sich, jede einzelne dieser Klauseln einzuhalten und erklärt sich damit einverstanden, dass der Verstoß gegen eine dieser Klauseln dazu führt, dass der Vermieter den Mietvertrag für beendet erklärt, ohne dass eine vorherige Anfrage und/oder Mitteilung von einem Teil des Vermieters erforderlich ist, und der Mieter ist für alle von ihm übernommenen Verpflichtungen verantwortlich.
14,2. Beide Parteien vereinbaren, sich den Gerichten zu unterwerfen, die rechtlich angemessen sind.


